Die WEG hat Fördermittel für eine Heizungsmodernisierung nicht beantragt. Der Verwalter hat keinen Antrag gestellt. Jetzt wird Schadensersatz gefordert.
Muss der Verwalter das überhaupt von sich aus tun?
Das AG Hamburg sagt Nein – zumindest dann nicht, wenn kein Beschluss und kein Auftrag bestand. Doch das Urteil ist nicht unumstritten. Was Verwalter daraus ableiten sollten und wo die eigentliche Grenze ihrer Pflichten liegt, ist entscheidend für die Praxis.
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