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Steffen Groß

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Carsten Nessler
Carsten Nessler Baugutachter | Speaker | Autor - ImmoWert Hessen

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LEWENTO GmbH
6 Follower
5 Stunden
Unser heutiger Beitrag dreht sich um eine neue Entscheidung des BGH, in der es um folgende Fragen geht: ❓Wann ist eine Teilanfechtung eines Beschlusses über die Genehmigung von Nachschüssen zulässig? Darf eine Entnahme aus der Erhaltungsrücklage in der Einzelabrechnung anteilig als Kostenposition umgelegt werden?

🔎 Hintergrund

Wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft die Durchführung einer Instandsetzungsmaßnahme beschließt, kann und muss gleichzeitig festgelegt werden, wie die Kosten der Maßnahme finanziert werden soll, also z.B. aus dem laufenden Haushalt, durch die Erhebung einer Sonderumlage oder durch eine Entnahme aus der Erhaltungsrücklage. Während eine Sonderumlage und die laufenden Kosten aus dem Haushalt anteilig auf alle Eigentümer in der Jahresabrechnung anteilig umgelegt werden, musste sich der BGH mit der Rechtsfrage beschäftigen, ob auch eine Entnahme aus der Erhaltungsrücklage als Kostenposition in der Jahresabrechnung umgelegt werden darf.

📌 Sachverhalt

Im vorliegenden Fall erfolgte, vereinfacht dargestellt, ebenfalls eine Entnahme in Höhe von 10.000 € aus der Erhaltungsrücklage. Der Verwalter behandelte diese Entnahme aus der Erhaltungsrücklage in Höhe von 10.000 € in der Jahresabrechnung als Kostenposition und hat alle Wohnungseigentümer mit diesen Kosten anteilig in den Einzelabrechnungen belastet.

Damit waren einige Eigentümer nicht einverstanden und haben den Beschluss über die Genehmigung der Nachschüsse teilweise – auf diese Kostenposition beschränkt – angefochten.

➡️ Wie der BGH diesen Fall entschieden hat, welche Folgen sich daraus für künftige Abrechnungen ergeben und warum die Teilanfechtung hier zulässig war, lesen Sie in unserem vollständigen Beitrag auf der Website: 🔗 https://immo.ly/0s7
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easimo GmbH
9 Follower
10 Stunden
🏡 𝗦𝗰𝗵𝗹𝘂𝘀𝘀 𝗺𝗶𝘁 𝘃𝗲𝗿𝗮𝗹𝘁𝗲𝘁𝗲𝗿 𝗜𝗺𝗺𝗼𝗯𝗶𝗹𝗶𝗲𝗻𝘃𝗲𝗿𝘄𝗮𝗹𝘁𝘂𝗻𝗴 – 𝘀𝘁𝗮𝗿𝘁𝗲 𝗷𝗲𝘁𝘇𝘁 𝗱𝗶𝗴𝗶𝘁𝗮𝗹 𝗱𝘂𝗿𝗰𝗵 𝗺𝗶𝘁 𝗲𝗮𝘀𝗶𝗺𝗼! Manuelle Prozesse, chaotische Excel-Listen, unübersichtliche Kommunikation? 𝗗𝗮𝘀 𝗺𝘂𝘀𝘀 𝗻𝗶𝗰𝗵𝘁 𝘀𝗲𝗶𝗻. Mit 𝗲𝗮𝘀𝗶𝗺𝗼 hebst du dein Immobilienmanagement auf das nächste Level – effizient, automatisiert und ganz ohne Systembrüche.

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📊 Wie das konkret aussieht?
In unserem Artikel 𝘽𝙪𝙘𝙝𝙝𝙖𝙡𝙩𝙪𝙣𝙜 - 𝙣𝙚𝙪 𝙜𝙚𝙙𝙖𝙘𝙝𝙩 zeigen wir dir, wie moderne Buchhaltung heute funktioniert – automatisiert, transparent und integriert ins große Ganze. 👉 https://immo.ly/xa1/

𝗲𝗮𝘀𝗶𝗺𝗼 𝗶𝘀𝘁 𝗺𝗲𝗵𝗿 𝗮𝗹𝘀 𝗦𝗼𝗳𝘁𝘄𝗮𝗿𝗲 – 𝘄𝗶𝗿 𝘀𝗶𝗻𝗱 𝗱𝗲𝗶𝗻 𝗱𝗶𝗴𝗶𝘁𝗮𝗹𝗲𝗿 Assistent 𝗳ü𝗿 𝗲𝗶𝗻𝗲 𝗶𝗻𝘁𝗲𝗹𝗹𝗶𝗴𝗲𝗻𝘁𝗲 𝗩𝗲𝗿𝘄𝗮𝗹𝘁𝘂𝗻𝗴. 𝗨𝗻𝗱 𝘄𝗶𝗿 𝘀𝗶𝗻𝗱 𝗙𝗮𝗺𝗶𝗹𝗶𝗲𝗻𝘂𝗻𝘁𝗲𝗿𝗻𝗲𝗵𝗺𝗲𝗻 𝗮𝘂𝘀 𝗢𝗪𝗟 𝘂𝗻𝗱 𝗹𝗶𝗲𝗯𝗲𝗻 𝘄𝗮𝘀 𝘄𝗶𝗿 𝘁𝘂𝗻.

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