𝗗𝗶𝗲 𝗙𝗿𝗶𝘀𝘁 𝗹𝗶𝗲𝗳 𝗮𝗯. 31. Dezember 2025. Haftungsklauseln für Erwerber, die Wohngeldschulden des Veräußerers absichern sollen, hätten bis dahin ins Grundbuch eingetragen werden müssen.
Viele Gemeinschaften haben das verpasst. Aber ist damit wirklich alles verloren?
Das Kammergericht Berlin hat eine Antwort – und die eröffnet Handlungsspielraum, den Verwalter jetzt nutzen sollten, bevor es tatsächlich zu spät ist.
Was die Entscheidung konkret bedeutet und was zu tun ist, erklärt das aktuelle Urteil der Woche.
👉 𝗨𝗿𝘁𝗲𝗶𝗹 𝗱𝗲𝗿 𝗪𝗼𝗰𝗵𝗲 – 𝗷𝗲𝘁𝘇𝘁 𝗮𝗻𝘀𝗲𝗵𝗲𝗻 auf
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