🚀 KI-Verordnung ab 2.2.2025: Was Hausverwalter jetzt beachten müssen!
Die EU-KI-Verordnung stellt neue Anforderungen an den Einsatz von KI. Hier sind auch Immobilienverwalter betroffen.
âś… Fall A: KI als integrierter Bestandteil von Hausverwaltungssoftware
Hier bestimmt die Softwarearchitektur, wie KI genutzt wird. Die Verantwortung liegt beim Hersteller – dennoch sollten sich Verwalter über die Funktionsweise und mögliche Risiken informieren.
⚠️ Fall B: Freie Nutzung von KI-Tools (z. B. ChatGPT, DeepSeek): Hier entscheidet der Nutzer über den Einsatzzweck – und das bedeutet Schulungs- & Dokumentationspflicht!
🔍 Achtung bei ChatGPT: Datenschutz abhängig von der Version!
Free-Version: OpenAI nutzt die Eingaben zum Modelltraining – keine Option für Unternehmen mit sensiblen Daten!
Empfohlene Option für Unternehmen: ChatGPT Team oder Enterprise – hier werden keine Daten zum Training verwendet, und es gibt bessere Datenschutzvereinbarungen.
🛑 Spezialfall DeepSeek: Noch nicht EU-konform!
DeepSeek, eine KI-Alternative aus China, wurde in Italien bereits untersagt, da Datensicherheitsfragen ungeklärt sind. Daher unsere Empfehlung für Hausverwalter: Im Moment (noch) „Finger weg!“
đź’ˇ Unsere Empfehlung: Jetzt prĂĽfen, welche KI-Tools in der Hausverwaltung genutzt werden, Datenschutzrichtlinien anpassen und Schulungen einplanen. Wer unvorbereitet ist, riskiert rechtliche Probleme.
Angela Hartmann
Geschäftsführerin
Sayao GmbH