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🚀 KI-Verordnung ab 2.2.2025: Was Hausverwalter jetzt beachten müssen!

Die EU-KI-Verordnung stellt neue Anforderungen an den Einsatz von KI. Hier sind auch Immobilienverwalter betroffen.

âś… Fall A: KI als integrierter Bestandteil von Hausverwaltungssoftware
Hier bestimmt die Softwarearchitektur, wie KI genutzt wird. Die Verantwortung liegt beim Hersteller – dennoch sollten sich Verwalter über die Funktionsweise und mögliche Risiken informieren.

⚠️ Fall B: Freie Nutzung von KI-Tools (z. B. ChatGPT, DeepSeek): Hier entscheidet der Nutzer über den Einsatzzweck – und das bedeutet Schulungs- & Dokumentationspflicht!

🔍 Achtung bei ChatGPT: Datenschutz abhängig von der Version!
Free-Version: OpenAI nutzt die Eingaben zum Modelltraining – keine Option für Unternehmen mit sensiblen Daten!

Empfohlene Option für Unternehmen: ChatGPT Team oder Enterprise – hier werden keine Daten zum Training verwendet, und es gibt bessere Datenschutzvereinbarungen.

🛑 Spezialfall DeepSeek: Noch nicht EU-konform!
DeepSeek, eine KI-Alternative aus China, wurde in Italien bereits untersagt, da Datensicherheitsfragen ungeklärt sind. Daher unsere Empfehlung für Hausverwalter: Im Moment (noch) „Finger weg!“

đź’ˇ Unsere Empfehlung: Jetzt prĂĽfen, welche KI-Tools in der Hausverwaltung genutzt werden, Datenschutzrichtlinien anpassen und Schulungen einplanen. Wer unvorbereitet ist, riskiert rechtliche Probleme.

Angela Hartmann
Geschäftsführerin
Sayao GmbH

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