Cybersicherheit als Bestandteil der Hauptprüfung: Zunehmend gewinnt auch die Prüfung der Cybersicherheit gemäß TRBS 1115-1 Ihrer Aufzugsanlagen an Relevanz. Fehlende Bescheinigung und damit schriftliche Nachweise in diesem Bereich werden von zugelassenen Überwachungsstellen (TÜV, Dekra & GTÜ), im Rahmen der regelmäßig stattfindenden wiederkehrenden Hauptprüfungen festgestellt und werden als Mangel im Prüfbericht vermerkt.
Aufzug • 2 bis 10 Beschäftigte Ihr kompetenter Partner für Aufzüge und Fördertechnik. Wir bieten unabhängige Beratung, fundierte Planung und professionelle Begleitung für Neuprojekte, Modernisierungen und Bestandsanlagen in ganz D…
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