Das ist Inaugenscheinnahme

Als Betreiber von Aufzugsanlagen sind Sie gemäß der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 1203 verpflichtet, regelmäßige Inaugenscheinnahmen durchzuführen. Diese Pflicht dient der Sicherheit und dem reibungslosen Betrieb Ihrer Anlagen. "Wer eine Aufzugsanlage […] betreibt, hat sie regelmäßig auf offensichtliche Mängel, die die sichere Verwendung beeinträchtigen können, zu kontrollieren", heißt es in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die die Betreiber dazu verpflichtet. Die TRBS 3121 (Technische Regeln für Betriebssicherheit) bezeichnet diese Prüfungen als "Inaugenscheinnahme und Funktionskontrolle".
Diese wichtige Aufgabe gemäß TRBS 1201 können wir für Sie als Betreiber übernehmen. Unsere erfahrenen Fachkräfte führen die notwendigen Prüfungen und Kontrollen bei Ihnen vor Ort durch, um sicherzustellen, dass Ihre Aufzugsanlagen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und stets sicher betrieben wird.
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https://www.dieaufzugsplaner.de/unsere-leistungen

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