Die regelmäßigen Prüfungen Ihrer Aufzugsanlagen oder Fahrtreppe durch eine Zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) sind durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vorgeschrieben, diese hat Gesetzescharakter und ist damit von Ihnen als Betreiber verbindlich einzuhalten. Dieser wiederkehrenden Prüfung darf zwei Jahre nicht überschreite, in der Mitte dieses Intervalls ist eine Zwischenprüfung vorzunehmen. Die Einhaltung dieser Fristen obliegt dem Betreiber. Wir koordinieren für Sie mit den ZÜS die erforderlichen Prüfungen innerhalb der jeweiligen Frist. Sofern notwendig koordinieren wir die Gestellung eines Mitarbeiters des Wartungsunternehmens. Die Nachverfolgung möglicher Mängel sind im Anschluss dieser Prüfung nur eine Aufgabe, die ein Betreiber erfüllen muss. Gerne übernehmen wir auch dieses für Sie.
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