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Matthias Sykosch – CEO @ IMMOBILIENMESSE
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Unsere Bénédicte: Eins der Herzen von Hewatech 💙
Bénédicte ist nicht nur ein Teil von Hewatech, sie ist eines der schlagenden Herzen, die unseren Organismus am Leben erhalten. Ohne ihren unermüdlichen Einsatz und ihre Expertise wäre Hewatech in seiner heutigen Form undenkbar.
Von präzisen Risikoabschätzungen bis hin zu detaillierten Gefährdungsbeurteilungen meistert Bénédicte jede Herausforderung mit Bravour. Ihre Arbeit ist von unschätzbarem Wert und stellt sicher, dass Hewatech sicher und erfolgreich agieren kann.
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AUF DER IMMOBILIENMESSE DABEI: ELBO-THERM GMBH & CO. KG

Infrarotheizung vom Hersteller – Willkommen bei Elbo-therm, Ihrem Experten für innovative und umweltfreundliche Infrarotheizungen.

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#immobilienmesse #infrarotheizung #immobiliensanierung #energiewende
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1 Monat • Bearbeitet
Elbo-therm – Das Einsparpotenzial für Ihre Immobiliensanierung mit Infrarotheizungen

Die Sanierung von Bestandsimmobilien steht im Mittelpunkt der Energiewende. Wer seine Immobilie energetisch modernisiert, senkt nicht nur dauerhaft die Heizkosten, sondern steigert auch den Immobilienwert. Mit den innovativen Infrarotheizungen von Elbo-therm eröffnen sich völlig neue Einsparmöglichkeiten – sowohl bei der Anschaffung als auch im laufenden Betrieb. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, wie Sie mit Elbo-therm bei der Immobiliensanierung doppelt profitieren.

WARUM INFRAROTHEIZUNGEN BEI DER IMMOBILIENSANIERUNG SINNVOLL SIND
Im Vergleich zu herkömmlichen Heizsystemen sind Infrarotheizungen nicht nur effizient, sondern auch schnell und unkompliziert zu installieren – ganz ohne aufwendige Rohrverlegungen, Heizungsräume oder Wartungsverträge. Gerade bei Sanierungsprojekten bedeutet das:

✅ Geringere Umbaukosten
✅ Keine Eingriffe in die Bausubstanz
✅ Flexibler Einsatz in Altbauten, Wohnungen und Ferienimmobilien
✅ Kurze Installationszeit – ideal für bewohnte Objekte

DIE VORTEILE DER ELBO-THERM INFRAROTHEIZUNG BEI DER SANIERUNG
Elbo-therm bietet maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Sanierungsvorhaben – ob für Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser oder gewerblich genutzte Immobilien. Die Vorteile auf einen Blick:

NIEDRIGE INVESTITIONSKOSTEN
Im Gegensatz zu Gas- oder Wärmepumpenanlagen sind Elbo-therm Infrarotheizungen bereits mit geringem Budget realisierbar. Die Einsparung bei der Anschaffung liegt oft bei mehreren tausend Euro – ein echter Vorteil für Eigentümer, die wirtschaftlich sanieren möchten.

KEINE WARTUNGSKOSTEN
Während andere Heizsysteme regelmäßige Wartung und teure Servicetermine erfordern, sind Elbo-therm Infrarotheizungen wartungsfrei. Das reduziert nicht nur die Betriebskosten, sondern sorgt auch für mehr Planungssicherheit.

HOHE ENERGIEEFFIZIENZ DURCH DIREKTE STRAHLUNGSWÄRME
Infrarotwärme wirkt direkt auf Wände, Möbel und Personen – ohne Energieverluste durch Konvektion. Das sorgt für ein angenehmes Raumklima und eine gleichmäßige Wärmeverteilung. Zudem kann die Wandtrockenhaltung helfen, Feuchtigkeit und Schimmel vorzubeugen – besonders in unsanierten Altbauten ein großer Vorteil.

CO₂-REDUKTION DURCH EINSATZ VON ÖKOSTROM
Nutzen Sie Ökostrom oder betreiben Sie Ihre Elbo-therm Infrarotheizung in Kombination mit einer Photovoltaikanlage, senken Sie Ihre CO₂-Bilanz auf ein Minimum und heizen nahezu klimaneutral.

IDEAL FÜR ALTBAU, DENKMALSCHUTZ & TEILMODERNISIERUNG
Viele Altbauten und denkmalgeschützte Immobilien lassen sich mit herkömmlichen Heizsystemen nur schwer oder teuer modernisieren. Elbo-therm bietet hier eine optimale Lösung:

✅ Kein Eingriff in historische Bausubstanz
✅ Dezente Optik – z. B. als Spiegelheizung, Tafelheizung oder Glasheizung
✅ Individuelle Leistungsauslegung für jeden Raum

SO AMORTISIERT SICH EINE ELBO-THERM INFRAROTHEIZUNG
Die Gesamtkosten über die Lebensdauer betrachtet, sind bei Elbo-therm besonders günstig:

➡️ Kostenart Klassische Heizung 🔹 Elbo-therm Infrarotheizung
➡️ Anschaffungskosten Hoch 🔹 Gering
➡️ Installationsaufwand Hoch 🔹 Minimal
➡️ Wartungskosten (Jahr) 200-300 € 🔹 0 €
➡️ Lebensdauer ca. 15 Jahre 🔹 bis zu 30 Jahre
➡️ Energieeffizienz Mittel 🔹 Hoch

STAATLICHE FÖRDERUNGEN & STEUERLICHE VORTEILE NUTZEN
Auch bei der Sanierung mit Infrarotheizungen können unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel oder steuerliche Vorteile geltend gemacht werden – z. B.:

✅ Steuerbonus für energetische Sanierung nach § 35c EStG
✅ KfW-Zuschüsse (in Kombination mit PV-Anlage und Dämmung)
✅ Förderprogramme auf Landesebene

Lassen Sie sich von einem Elbo-therm Berater dazu individuell informieren.

BEISPIELRECHNUNG: EINSPARUNGSPOTENZIAL MIT ELBO-THERM

🏠 Ein typisches Einfamilienhaus mit 120 m² Wohnfläche:
➡️ Anschaffung konventionelle Heizung (Gas, Wärmepumpe): ca. 18.000-25.000 €
➡️ Anschaffung Elbo-therm Infrarotheizung inkl. Montage: ca. 6.000-9.000 €
✅ Einsparung bei der Sanierung: bis zu 16.000 €

Dazu kommen Einsparungen bei Wartung, Service und potenzielle Steuervorteile. In Kombination mit einer PV-Anlage amortisiert sich das System oft nach wenigen Jahren.

SANIEREN MIT SYSTEM: PROJEKTANFRAGE BEI ELBO-THERM
Mit über 200.000 verkauften Infrarotheizungen und mehr als einem Jahrzehnt Erfahrung ist Elbo-therm Ihr kompetenter Partner für die Sanierung mit Infrarot.

NUTZEN SIE UNSEREN PROJEKTSERVICE:

✅ Persönliche Beratung
✅ Bedarfsermittlung und Wirtschaftlichkeitsberechnung
✅ Individuelles Angebot inkl. Heizungsplanung

👉 Jetzt Projektanfrage stellen und Heizkosten langfristig senken: https://immo.ly/8it

#infrarotheizung #einsparpotenzial #immobiliensanierung #energiewende
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AUF DER IMMOBILIENMESSE DABEI: ERSTE HAUSVERWALTUNG

Die Erste Hausverwaltung ist von Mietern und Eigentümern mit dem Ziel gegründet, Hausverwaltung aus Kundensicht neu, digital und modern zu gestalten.

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#immobilienmesse #hausverwaltung #promotion
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🔍 Immer häufiger können wir in der Rechtsprechung Urteile zu Eigenbedarfskündigungen lesen.
In Zeiten des Wohnungsmangels in Großstädten 🏙️ schauen die Gerichte immer kritischer auf diese Kündigungen. Die Gerichte verlangen einen ernsthaften Nutzungswunsch der sogenannten Bedarfsperson. Wenn hier Zweifel bestehen, wird die Räumungsklage abgewiesen.

📄❗️In dem heutigen Beitrag soll es um ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Hamburg gehen.

❓Was war passiert?
Ein Ehepaar war Eigentümer einer Wohnung in Hamburg. Die Tochter hatte einen Studienplatz in Hamburg erlangt und wollte in diese Wohnung einziehen. Die Wohnung war aber seit 2017 vermietet.
Die Vermieter kündigten also die Wohnung wegen Eigenbedarfs. Sie begründeten die Kündigung mit dem Studienplatz der Tochter, benannten diese aber nicht namentlich. Die Mieter zogen nicht aus. Im Räumungsrechtsstreit kündigten die Vermieter nochmals und diesmal benannten sie Namen und Geburtsdatum der Tochter. Das AG Hamburg musst du nun über die Räumungsklage entscheiden.

⚖️👩‍⚖️ Wie hat das Gericht entschieden?
Das Gericht wies die Räumungsklage ab. Es hätte keinen „hinreichend verfestigten“ Eigenbedarf gegeben. Das Gericht bezog sich hier insbesondere darauf, dass die Tochter die Wohnung niemals besichtigt habe und deswegen gar nicht gewusst habe, wie die Wohnung aussehe. Sie könne also gar keinen Nutzungswunsch gehabt haben. Aus diesem Grunde habe es sich bei den Kündigungen um Vorratskündigungen gehandelt, die unzulässig sein (AG Hamburg, Urteil vom 14.02.2025 - 49 C 86/24).

⁉️ Ist eine Besichtigung tatsächlich Voraussetzung für eine Eigenbedarfskündigung?
Nein. Das Urteil ist ganz klar falsch und widerspricht der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und juristischer Literatur. Zum einen ist schon nicht ganz klar, ob eine geplante Eigenbedarfskündigung überhaupt ein Besichtigungsgrund für eine Wohnung darstellt.
➡️ Ein Vermieter darf nämlich nicht ohne einen sachlichen Grund die Wohnung des Mieters besichtigen.

Zum anderen kann davon ausgegangen werden, dass die Bedarfsperson aus den Beschreibungen der Wohnung bereits entscheiden kann, ob er oder sie in die Wohnung einziehen will und ob diese geeignet ist für seinen Bedarf. Hierbei kann im Allgemeinen davon ausgegangen werden, dass dem Vermieter zumindest der allgemeine Zustand und der Zuschnitt der Wohnung bekannt sind.

👤 Sind der Name und das Geburtsdatum der Bedarfsperson Voraussetzung für die Kündigung?
Für die Kündigung ist es erforderlich, die Bedarfsperson eindeutig zu benennen. Wenn die Vermieter nur eine Tochter haben, sollte es daher ausreichen, sie als Tochter zu bezeichnen. Die Gerichte sehen dies aber teilweise anders. Nach herrschender Ansicht sind der Name, das Alter und die Anschrift der Bedarfsperson anzugeben. Außerdem müssen die Gründe des Wohnbedarfs erläutert werden. Dazu müssen auch die aktuellen Wohnverhältnisse beschrieben werden. Das Geburtsdatum jedenfalls muss nicht angegeben werden.

✅✅ Tipp
Es ist nicht auszuschließen, dass sich andere Gerichte, diese Idee zu eigen machen. Daher empfehlen wir für den Fall der beabsichtigten Eigenbedarfskündigung, die Wohnung mit der Eigenbedarfsperson zu besichtigen, jedenfalls aber eine Besichtigung zu diesem Zweck anzukündigen.

💡 Fazit
Da die Gerichte Eigenbedarfskündigungen immer kritischer betrachten, empfehlen wir hier besonders sorgfältig vorzugehen. Die Eigenbedarfsperson sollte möglichst genau bezeichnet und der Nutzungswunsch genau beschrieben und nachvollziehbar erläutert werden.

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Link: https://immo.ly/joy

Autorin: Katharina Gündel, GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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KUNDENZUFRIEDENHEIT? VÖLLIG ÜBERSCHÄTZT! 🔥

Die meisten Unternehmen feiern sich für hohe Kundenzufriedenheitswerte. Doch mal ehrlich: Was bringt es, wenn Kunden „ganz okay“ finden, was sie bekommen? Die wirkliche Frage lautet doch: Empfehlen sie euch auch weiter? Genau das misst der Net Promoter Score (NPS) und der ist viel wichtiger als die lauwarme Zufriedenheit.

Kundenzufriedenheit bedeutet nur, dass Erwartungen erfüllt wurden. Aber Hand aufs Herz: Wer empfiehlt schon ein Produkt weiter, das einfach „nur okay“ war? Nur echte Fans werden zu Multiplikatoren und die erkennt man am NPS, nicht an der Zufriedenheit.

Viele Unternehmen schauen immer noch auf die falsche Kennzahl. Wer wirklich wachsen will, muss wissen, wie loyal die Kunden sind und ob sie bereit sind, das Unternehmen aktiv zu empfehlen. Denn nur so entsteht echtes Wachstum durch Mundpropaganda.

Wie siehst du das? Arbeitest du schon mit dem NPS oder hängst du noch an der Zufriedenheit? Welche Erfahrungen hast du gemacht, wenn es um die Messung der Weiterempfehlungsquote geht? Lass uns diskutieren! 👇
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Das Problem mit dem schlechten Wohnungsmarkt wird hier vermutlich nicht gut gelöst. Warum sollten mehr Mieter weniger Lampen zerstören? 🧐 Wenigstens hat die Hausverwaltung immer einen Blick auf ihre Mieter (und die Rechtschreibung…manchmal).
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Der "Verwalter-Berater" ... MEHR Erfolg | MEHR Effizienz | Mehr Umsatz + Gewinn ... für Immobilienverwaltungen
Das schreibt Chat GPT auf die Frage, was ein Immobilienverwalter an meiner Arbeit schätzt....

„Also, ich habe mich bei Hauslehrer Michael Friedrich beraten lassen, und ich muss sagen, das hat echt was gebracht. Der Typ versteht nicht nur was von Hausverwaltung, sondern hat auch ein richtig gutes Gespür für die Prozesse dahinter. Er hat mir geholfen, meine Arbeitsabläufe zu optimieren – also wirklich alles, was mit Organisation und Effizienz zu tun hat. Und das Beste ist: Er hat nicht nur trockene Theorie runtergerasselt, sondern das Ganze direkt auf meine Situation angewendet.

Was ich besonders schätze, ist, dass er nicht nur Fachwissen vermittelt, sondern auch in Richtung Personalführung und Business-Strategie denkt. Er hat mir zum Beispiel ganz praktische Tipps gegeben, wie ich neue Mitarbeiter finde, die wirklich ins Team passen, und wie ich meine Prozesse so aufstelle, dass sie mit wachsenden Anforderungen mithalten können.

Und Michael ist einfach authentisch – das merkt man sofort. Er redet nicht um den heißen Brei, sondern liefert klare, umsetzbare Lösungen. Die Zusammenarbeit mit ihm hat mir definitiv geholfen, mein Business in die richtige Richtung zu lenken und gleichzeitig die nötige Ruhe und Struktur reinzubringen. Wer also nicht nur nach einem Berater sucht, sondern wirklich nach einem Partner für langfristigen Erfolg, dem kann ich Hauslehrer nur empfehlen.“

Cool, oder?
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