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Lernfabrik
4 Follower
6 Tage
#Gutzuwissen #RechtEinfach
Wer übernimmt eigentlich die Erstellung der #Jahresabrechnung – der alte oder der neue Verwalter? 🤔
Das betrifft jede Eigentümergemeinschaft, bei einem Wechsel der Hausverwaltung. Der #BGH klare Regeln aufgestellt.

🔍 Was war der Sachverhalt?
In einer #WEG wechselte die Verwalterin zum Jahresende: Der Vertrag lief bis zum 31.12.2022, die neue Verwalterin übernahm das Amt ab 01.01.2023. Die Gemeinschaft forderte von der bisherigen Verwalterin die Erstellung der Hausgeldabrechnung für 2022 – diese lehnte ab, da sie zum Zeitpunkt der Abrechnungspflicht nicht mehr im Amt war.

📜 Entscheidung des BGH
Die Pflicht zur Erstellung der Jahresabrechnung entsteht erst am 1.1. des Folgejahres. Damit ist für das Jahr 2022 nicht die alte Verwalterin zuständig, sondern jene, die am 01.01.2023 als Verwalterin fungiert – also die neue Verwalterin.

Zur Begründung:
➡️ Durch die WEG‑Reform 2020 wurde die Verantwortung für das gemeinschaftliche Eigentum ausdrücklich auf die GdWE übertragen; der Verwalter wirkt nur als Organ der Gemeinschaft.
➡️ Die Pflicht zur Abrechnung entsteht erst nach nach Ablauf des Kalenderjahres – also ab dem 1. Januar.
➡️ Mit dem Ausscheiden des Verwalters endet seine Organstellung; eine “nachwirkende Organpflicht” besteht grundsätzlich nicht.
➡️ Eine Ausnahme: Im Verwaltervertrag kann ausdrücklich geregelt sein, dass der ausscheidende Verwalter dennoch die Abrechnung erstellt.

✅ Bedeutung & Empfehlungen
Für Eigentümergemeinschaften:
👉 Klare Ansprechpartner: Im Fall eines Wechsels wissen Sie nun, auf wen Sie sich bei fehlender Abrechnung konzentrieren sollten – den aktuellen Verwalter.
👉 Verträge prüfen: Stellen Sie sicher, dass der Verwaltervertrag Regelungen enthält, falls der Alte die Abrechnung übernehmen soll.
👉 Übergabe: Eine saubere Übergabe der Unterlagen von Alt‑ zu Neumandat ist entscheidend.

Für Verwalter und Hausverwaltungen:
👉 Verantwortlichkeit: Wer am 1.1. tätig ist, trägt die Erstellungspflicht.
👉 Verwalterverträge: Sollten transparent regeln, wer genau für den Jahrgang zuständig ist – auch bei Amtsende.

Für Juristen und Fachleute:
▶️ Die Entscheidung zeigt, wie konsequent die Rechtsprechung die WEG‑Reform 2020 umsetzt: Nicht mehr der „einzelne Verwalter“ ist primär verantwortlich, sondern die Gemeinschaft – der Verwalter fungiert als Organ.
▶️ Vertragsklauseln sollten geprüft oder ergänzt werden: Wenn eine anderslautende Verpflichtung gewünscht ist, muss sie ausdrücklich vereinbart werden.

🧾 Fazit
Das Urteil bringt dringend notwendige Klarheit: Wenn zum Jahresende ein Verwalter wechselt, liegt die Pflicht zur Erstellung der Hausgeldabrechnung nicht beim bisherigen Verwalter – sondern beimjenigen, der am 1. Januar als Verwalter im Amt ist. Der bisherige Verwalter bleibt lediglich zur Rechenschaft über seine Amtszeit verpflichtet. Der neue Verwalter muss also – falls nichts anderes vertraglich geregelt wurde – die Abrechnung übernehmen.

Aktenzeichen: V ZR 206/24
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Stimmen aus der Praxis

Ich bin seit den ersten Stunden bei der Immobilienmesse dabei – anfangs aus Neugier, inzwischen aus Überzeugung. Digitalisierung begeistert mich, und das neue Format macht Lust auf mehr. Spannend, wie sich die Messe entwickelt und wie man immer wieder neue Impulse bekommt und neue Menschen und bekannte Gesichter trifft. Ich freue mich auf die nächsten Schritte und darauf, mich dort virtuell mit vielen weiteren Besuchern zu treffen. Sehen wir uns dort?
Angela Hartmann
Angela Hartmann Geschäftsführerin Sayao GmbH
Wir freuen uns sehr, dass wir die Immobilienmesse von Anfang an als Aussteller begleiten dürfen. Hier wurde etwas Großartiges geschaffen! Der Erfolg ist für uns sehr gut messbar. Das spricht für die Immobilienmesse, die wir noch sehr lange begleiten werden. Macht weiter so!
Dirk Burgschweiger
Dirk Burgschweiger Geschäftsführender Gesellschafter FACILITYSERVICE OWL FSO GmbH
Die permanente Immobilienmesse ist ein super Marktplatz, um sich zu präsentieren, gesehen zu werden und neue Geschäfte anzubahnen. Die Sichtbarkeit der Immobilienmesse im Internet ist der Wahnsinn! Man merkt, dass es von langer Hand vorbereitet wurde und ist der neue Gamechanger in der Immobilienbranche! Unbedingt ein Besuch wert – und das Mitmachen lohnt!
Carsten Nessler
Carsten Nessler Baugutachter | Speaker | Autor ImmoWert Hessen

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easimo GmbH
9 Follower
9 Stunden
Danke, Wuppertal! Für Begegnungen, die bleiben – und ein Event voller Energie. 🤸

Während unser Team noch auf dem Heimweg ist, möchten wir bereits jetzt Danke sagen: an das großartige Team des Verband der Immobilienverwalter NRW e.V. (VDIV NRW) sowie die Historische Stadthalle Wuppertal GmbH für die perfekte Organisation, die inspirierende, historische Kulisse, die hervorragende Stimmung und natürlich auch an die Teilnehmenden, Aussteller und Partner, die dieses Winterseminar für uns zu einem unvergesslichen Start in den November-Marathon gemacht haben. 🤩

Mit unserem Popcorn haben wir auch dieses Mal wieder knusprig-frische PropTech-Vibes verbreitet 🍿 – und dabei besonders gespürt: Wir wachsen.

Von Messen mit vielen ersten Gesprächen hin zu Messen voller bekannter Gesichter ist 2025 definitiv geprägt. Von neugierigen Kontakten zu echten Kunden. Auch in Wuppertal durften wir viele unserer Verwaltungen persönlich treffen – ein Highlight für unser gesamtes Team. 🫶

Vom Startup zum Scaleup – getragen von Vertrauen, Innovationsfreude und einer Community, die uns auf jedem Schritt inspiriert.

Fun Fact: Wer genau hinschaut bemerkt: Unser Messestand war nicht durchgehend perfekt ausgeleuchtet – aber hey, wir sind ja easimo. Flexibel, pragmatisch und lösungsorientiert. 😄 Bis nächsten Mittwoch in Berlin haben wir ein Hotfix eingespielt… 🤭

Wir freuen uns auf all das, was kommt – und sagen einfach nur: Bis bald, Wuppertal 💙👏

#VDIV #immobilienverwaltung #proptech #networking #scaleup #erp #crm #cloud #allinone
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Sayao GmbH
5 Follower
12 Stunden
Was haben Digitalisierung und Bürohunde miteinander zu tun?
In Digitalisierungsprojekten unserer Kunden erlebe ich immer wieder: Sobald Prozesse effizienter werden, entsteht mehr Flexibilität und genau diese Flexibilität öffnet den Raum für moderne Arbeitsmodelle. Dazu zählt auch die Frage, ob Hunde ins Büro dürfen.

Für Immobilienverwalter ist dieser Zusammenhang relevant. In einer Branche, die stark von Präsenz- und Kommunikationstagen geprägt ist, etwa für Eigentümerversammlungen, Beiratstermine oder Objektbegehungen braucht es klare Rahmenbedingungen, wenn Mitarbeitende ihre Hunde mitbringen möchten.

Damit ein Hund ins Büro kommen kann, müssen jedoch die Bedürfnisse aller Beteiligten berücksichtigt und im Voraus verbindlich geregelt werden:
* Anforderungen des Unternehmens (z. B. Sicherheitsbereiche)
* Bedürfnisse des Hundes (Rückzugsorte, Ruhe, Bewegungszeiten)
* Kolleginnen und Kollegen, die Scheu oder sogar Angst haben oder allergisch reagieren
* Klare schriftliche Regeln, die im Arbeitsalltag Bestand haben

Entscheidend ist ein sauber aufgesetztes Konzept, das zur Organisation, zu den Arbeitsabläufen und zu den Menschen passt.

Ich freue mich auf den Austausch,
Angela Hartmann
Geschäftsführerin der Sayao GmbH
hartmann@sayao.de

Angela Hartmann ist Mitglied im Fachausschuss Digitalisierung der IHK für München und Oberbayern.

#sayaogmbh #digitalisierung #hausverwalter #prozessoptimierung #hausverwaltung #unternehmensberatung #KI #Bürohunde
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IMMOBILIENMESSE – Die Nr. 1 im Internet
18 Follower
19 Stunden
IMMOBILIENMESSE - Die Business Networking-Plattform Made in Germany 🇩🇪

Die IMMOBILIENMESSE im Internet ist mehr als nur eine Plattform. Sie ist der digitale Treffpunkt für die Immobilienbranche. Entwickelt in Deutschland, betrieben in einem deutschen Rechenzentrum und mit höchstem Fokus auf Sicherheit, Datenschutz und Verfügbarkeit.

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