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Matthias Sykosch – CEO @ IMMOBILIENMESSE
🏡 Im Heizungskeller gelten neue Spielregeln.

Wer in einer Eigentümergemeinschaft einen Heizungstausch plant, muss sich auf neue Regeln einstellen. Seit dem 29. Juli 2026 gelten mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) neue Vorgaben. Dafür hat der Gesetzgeber die umstrittensten Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gestrichen.
Die wichtigste Änderung: Die bisherige 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien beim Heizungstausch entfällt. Auch neue Öl- und Gasheizungen bleiben erlaubt.

Ganz ohne Vorgaben geht es allerdings nicht. Für neu eingebaute Öl- und Gasheizungen gilt ab 2029 die sogenannte Biotreppe. Der vorgeschriebene Mindestanteil biogener Brennstoffe oder Wasserstoff steigt schrittweise:

• ab 2029: 10 Prozent
• ab 2030: 15 Prozent
• ab 2035: 30 Prozent
• ab 2040: 60 Prozent

Ab 2045 müssen alle Heizbrennstoffe vollständig klimaneutral sein.
Weitere Regelungsstufen folgen 2027, 2028 und 2030. Zudem hat die Bundesregierung bis Ende 2026 ein weiteres Gesetz zu diesem Themenbereich angekündigt.

Wir behalten die Entwicklungen für Sie im Blick! 🔍

Keine Rechtsberatung. Bitte prüfen Sie Einzelfälle mit rechtlichem Beistand. Alle Angaben ohne Gewähr.

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