WEG-Jahresabrechnung: Der Oktober-Check, der den Januar rettet 🙏
Die Jahresabrechnung wird nach Ablauf des Kalenderjahres erstellt. Trotzdem ist es keine gute Idee, erst im Januar damit zu beginnen.
Im Oktober können Verwalter bereits einen großen Teil der Vorarbeit erledigen und mögliche Fehler erkennen, solange noch Zeit zum Handeln bleibt.⏳
💸 Verteilungsschlüssel prüfen
Welche Schlüssel gelten tatsächlich? Gab es Beschlüsse, durch die sich die Kostenverteilung geändert hat? Gerade hier können Fehler unmittelbare Auswirkungen auf die Abrechnungsspitzen der Eigentümer haben.
🫵 Dienstleister zur Rechnungsstellung auffordern
Gärtner, Hausmeister, Reinigung: Alle Dienstleister sollten ihre Rechnungen bis zum 31. Dezember einreichen. Was bis dahin nicht gebucht ist, fehlt in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
📖 Buchhaltung kontrollieren
Doppelzahlungen, Irrläufer oder noch nicht verbuchte Positionen lassen sich jetzt identifizieren. Bis zum Jahresende bleibt Zeit, offene Vorgänge zu klären.
🗣️ Offene Forderungen und Weiterbelastungen klären
Schlüssel, Garagensender, Schäden – solche Positionen sollten nicht erst bei Erstellung der Abrechnung auffallen.
🏛️ Versicherungsschäden nachverfolgen
Laufende Schadenfälle, bei denen die Versicherung noch nicht ausgezahlt hat: jetzt aktiv nachfassen, damit ausstehende Erstattungen noch im richtigen Wirtschaftsjahr ankommen.
Wann starten Sie mit den Vorbereitungen für die Jahresabrechnung?
Übrigens: Eine saubere Kontenstruktur ist die beste Vorbereitung auf eine reibungslose Jahresabrechnung. Mit den WEG-Konten PRO der BfW-Bank führen Sie Hausgeld, Rücklagen und Ausgaben klar getrennt und auf Namen der WEG. 🤝
👉 Jetzt Konto eröffnen:
https://immo.ly/vvz Kein Rechtsrat. Bitte prüfen Sie Einzelfälle mit rechtlichem Beistand. Alle Angaben ohne Gewähr.
#WEGVerwaltung #Hausverwaltung #Jahresabrechnung #Immobilienverwaltung #WEG