399 Räume – und der Erbe verzichtete.
Villa Hügel in Essen: Im September 1966 setzte Alfried Krupp eine gemeinnützige Stiftung als Alleinerbin seines gesamten Vermögens ein. Laut Krupp-Stiftung wäre die Stiftungsgründung ohne den Erbverzicht seines Sohnes Arndt nicht möglich gewesen. Seit dem 1. Januar 1968 arbeitet die Stiftung; ihr gehört heute die Villa – 399 Räume, 41 Hektar Park, eingetragenes Baudenkmal.
Verzicht ist nicht Ausschlagung:
• Erbverzicht: zu Lebzeiten, per Vertrag mit dem Erblasser, notariell beurkundet (§§ 2346, 2348 BGB).
• Ausschlagung: nach dem Erbfall – in der Regel binnen sechs Wochen, bei Auslandsbezug sechs Monate (§ 1944 BGB).
Nach dem Erbfall bleibt also nur die Ausschlagung. Sechs Wochen sind kurz, wenn eine Immobilie im Nachlass ist: Denkmalschutz, Bodenrichtwert und Lage zeigt der Kurzcheck, den Zustand klärt nur eine Begehung vor Ort. Ob Annahme oder Ausschlagung richtig ist, klären Notar oder Anwalt.
Kurzcheck für Ihre Adresse, kostenlos:
inspectius-re.de Folge 2 unserer Reihe „Geerbt“. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Quellen: Krupp-Stiftung (Historie; Pressemitteilung 25.07.2017) ·
villahuegel.de · Denkmal: KuLaDig/LVR 2010 · BGB §§ 1944, 2346, 2348 · 3D & Luftbild: Geobasis NRW (dl-de/zero-2-0) · © OpenStreetMap-Mitwirkende