𝗕𝗚𝗛 𝗸𝗶𝗽𝗽𝘁 "𝗗𝗿𝗲𝗶 𝗔𝗻𝗴𝗲𝗯𝗼𝘁𝗲-𝗥𝗲𝗴𝗲𝗹"
Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 27.03.2026 – V ZR 7/25) stellt klar: Bei Beschlüssen in der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) besteht keine starre Pflicht mehr, mehrere Vergleichsangebote einzuholen.
Für Hausverwaltungen stellt sich damit eine zentrale Praxisfrage neu: Reicht künftig ein Angebot für Instandhaltungsmaßnahmen oder Dienstleistungen aus? Der BGH verschiebt den Fokus weg von formalen Anforderungen hin zur tatsächlichen Entscheidungsgrundlage.
Entscheidend ist, ob eine ordnungsgemäße Verwaltung vorliegt und genau hier liegt die praktische Herausforderung.
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