Die Kündigung ist raus. Vier Tage später geht die Zahlung ein. War die Kündigung zu diesem Zeitpunkt bereits zugegangen – oder hat die Mieterin noch rechtzeitig geheilt?
Genau diese Frage entscheidet über Räumung oder Verbleib in der Wohnung.
Das LG Hamburg (Urteil vom 30.09.2025) gibt eine klare Antwort auf die Beweislastfrage: Die Mieterin trägt das Beweisrisiko dafür, dass sie vor Zugang der Kündigung gezahlt hat. Kann sie das nicht nachweisen, gilt die Kündigung als wirksam. Im vorliegenden Fall war das Ergebnis: Räumungsurteil.
Besonderheit des Falls: Die Mieterin hatte bereits 2023 eine Kündigung durch Zahlung geheilt. Die erneute Kündigung 2024 war damit eine sogenannte Wiederholungskündigung – mit strengeren Voraussetzungen für eine erneute Heilung.
Für Vermieter und Verwalter: Beweissicherung bei Kündigung und Zugang lohnt sich – gerade wenn kurz danach eine Zahlung eingeht.
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