Die Teilungserklärung lässt Spielraum – und in der WEG streitet man seit Jahren darüber, wie sie auszulegen ist.
Muss man als Eigentümer wirklich erst auf einen Beschluss warten, bevor man rechtliche Klarheit bekommt? Oder gibt es einen direkteren Weg zur verbindlichen Klärung?
Der BGH hat diese Frage nun erstmals beantwortet und eine Entscheidung getroffen, die für alle Eigentümer und Verwalter relevant ist, die mit unklaren Teilungserklärungen zu tun haben.
👉 𝗨𝗿𝘁𝗲𝗶𝗹 𝗱𝗲𝗿 𝗪𝗼𝗰𝗵𝗲 – 𝗷𝗲𝘁𝘇𝘁 𝗮𝗻𝘀𝗲𝗵𝗲𝗻 auf
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