𝗦𝗰𝗵𝗶𝗺𝗺𝗲𝗹 𝗶𝗻 𝗱𝗲𝗿 𝗪𝗼𝗵𝗻𝘂𝗻𝗴. Der Mieter sagt: Baumangel. Der Vermieter sagt: falsches Lüften. Wer muss das beweisen – und in welcher Reihenfolge?
Das ist die entscheidende Frage, bevor überhaupt über 2 oder 3 Mal Lüften diskutiert werden kann.
Das LG Gießen hat auf Basis eines Sachverständigengutachtens klare Grenzen gezogen: was zumutbar ist, was nicht – und was ein außergerichtliches Gutachten leisten kann.
Rechtsanwältin Katharina Gündel erklärt den Fall und was Vermieter daraus für die Praxis mitnehmen sollten.
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