Urteil der Woche: Keine Maklerprovision für Hausverwaltungen
BGH, Urteil vom 21.05.2026 – I ZR 224/25
Viele Hausverwaltungen vermitteln bei Leerstand neue Mieter und stellen dafür zusätzlich eine Provision in Rechnung. Der BGH hat dieser Praxis nun ein Ende gesetzt: Wer Wohnungen verwaltet, darf für deren Vermittlung keine Maklerprovision verlangen – weder vom Mieter noch vom Vermieter. Entsprechende Vertragsklauseln sind kraft Gesetzes unwirksam und bereits gezahlte Beträge können zurückgefordert werden.
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