Wasserschaden – und jetzt muss der Verwalter ins Auto?
Ein Wasserschaden ist ein gutes Beispiel dafür, warum „Verwaltung vor Ort“ nicht automatisch bedeutet, dass der Verwalter selbst vor Ort sein muss.
Entscheidend ist zunächst, was zu tun ist: Schaden begrenzen, Ursache feststellen, dokumentieren, Versicherung informieren, gegebenenfalls Fachfirmen beauftragen und die weiteren Schritte koordinieren.
Für vieles davon braucht es jemanden am Objekt, aber nicht zwingend den Verwalter.
Den Schaden technisch beurteilen kann der Installateur oder Leckorter besser. Fotos und Informationen können Eigentümer, Hausmeister oder Dienstleister bereitstellen. Die eigentliche Aufgabe der Verwaltung liegt vor allem darin, die notwendigen Maßnahmen anzustoßen, Informationen zusammenzuführen, Beteiligte zu koordinieren und den Vorgang bis zur Erledigung zu begleiten.
Die wichtigere Frage lautet deshalb nicht: „Ist mein Verwalter vor Ort?“ Sondern:
„Ist sichergestellt, dass vor Ort das Richtige passiert und jemand den gesamten Prozess zuverlässig steuert?“
Gerade für kleine WEGs eröffnet diese Arbeitsteilung neue Möglichkeiten: Fachleute übernehmen das, wofür Fachkenntnis vor Ort erforderlich ist. Die Verwaltung übernimmt das, wofür sie da ist: organisieren, koordinieren und den Überblick behalten.
Angela Hartmann
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