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Matthias Sykosch – CEO @ IMMOBILIENMESSE
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16 Stunden • Bearbeitet
Bundesrat bestätigt: Nutzungsdauer-Gutachten bleiben unverändert möglich

Die Entscheidung ist gefallen – und sie ist positiv: Der Bundesrat hat am 19. Dezember die vom Finanzausschuss empfohlenen Einschränkungen bei Nutzungsdauer-Gutachten nicht umgesetzt.

Für Vermieter, Investoren und Kapitalanleger bedeutet das: Die steuerliche Optimierung der Abschreibung über ein qualifiziertes Gutachten bleibt weiterhin möglich.

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Auch für nach ISO 17024 zertifizierte Sachverständige ist das eine gute Nachricht: Die vom Finanzausschuss empfohlenen strengeren Anforderungen sollten auch für bereits in 2025 erstellte Gutachten gelten – was in vielen Fällen zu nachgelagerten Konflikten und rechtlichen Auseinandersetzungen geführt hätte.

Sprengnetter hat sich in den vergangenen Wochen gemeinsam mit Branchenverbänden intensiv für den Erhalt dieser Möglichkeit eingesetzt – mit Erfolg.

⚠️ Wichtig: Nur qualitativ hochwertige Gutachten werden von Finanzämtern anerkannt. Achten Sie darauf, ausschließlich öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige oder nach ISO 17024 zertifizierte Sachverständige zu beauftragen – inklusive persönlicher Ortsbesichtigung.

🔗 Mehr erfahren Sie in unserem aktuellen Blog-Artikel: https://immo.ly/3hi

#sprengnetter #nutzungsdauer #gutachten #bundesrat
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