Bundesrat bestätigt: Nutzungsdauer-Gutachten bleiben unverändert möglich
Die Entscheidung ist gefallen – und sie ist positiv: Der Bundesrat hat am 19. Dezember die vom Finanzausschuss empfohlenen Einschränkungen bei Nutzungsdauer-Gutachten nicht umgesetzt.
Für Vermieter, Investoren und Kapitalanleger bedeutet das: Die steuerliche Optimierung der Abschreibung über ein qualifiziertes Gutachten bleibt weiterhin möglich.
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https://immo.ly/nutzungsdauer Auch für nach ISO 17024 zertifizierte Sachverständige ist das eine gute Nachricht: Die vom Finanzausschuss empfohlenen strengeren Anforderungen sollten auch für bereits in 2025 erstellte Gutachten gelten – was in vielen Fällen zu nachgelagerten Konflikten und rechtlichen Auseinandersetzungen geführt hätte.
Sprengnetter hat sich in den vergangenen Wochen gemeinsam mit Branchenverbänden intensiv für den Erhalt dieser Möglichkeit eingesetzt – mit Erfolg.
⚠️ Wichtig: Nur qualitativ hochwertige Gutachten werden von Finanzämtern anerkannt. Achten Sie darauf, ausschließlich öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige oder nach ISO 17024 zertifizierte Sachverständige zu beauftragen – inklusive persönlicher Ortsbesichtigung.
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