Bundesrat entscheidet am 19. Dezember über Einschränkung bei Nutzungsdauer-Gutachten
Am 19. Dezember stimmt der Bundesrat über eine Änderung in § 11c EStDV ab, die den Markt für steuerrelevante Gutachten zur Nutzungsdauer deutlich verengen würde. Nach der Empfehlung des Finanzausschusses sollen künftig nur noch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für den Nachweis der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer zugelassen werden. Sachverständige mit ISO/IEC 17024-Zertifizierung wären damit ausgeschlossen.
Inkonsistente Rechtslage
Die vorgeschlagene Regelung steht im Widerspruch zu § 198 BewG, wo der Gesetzgeber 2021 bewusst beide Qualifikationswege – öffentliche Bestellung und ISO-Zertifizierung – gleichberechtigt anerkannt hat. Diese Regelung wurde im August bereits aus dem Regierungsentwurf gestrichen, kehrt nun aber über die Bundesratsinitiative zurück.
"Wir sehen hier eine Ungleichbehandlung gleichwertiger Qualifikationen, die rechtlich fragwürdig ist und praktisch zu Engpässen führen wird", erklärt Jan Sprengnetter, Geschäftsführer der Sprengnetter Gruppe und Vorstand von bulwiengesa.
Praktische Auswirkungen
Die Einschränkung des Gutachterkreises würde voraussichtlich zu längeren Wartezeiten und höheren Kosten für Immobilieneigentümer und Investoren führen. Sprengnetter appelliert an den Bundesrat, entweder die Ausschussempfehlung abzulehnen oder die bewährte Regelung aus § 198 BewG zu übernehmen, die beide Sachverständigengruppen zulässt.
Zu unserer ausführlichen Stellungnahme:
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