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Matthias Sykosch – CEO @ IMMOBILIENMESSE
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Geplante Steuerverordnung schließt qualifizierte Sachverständige aus – Immobilienmarkt drohen Verzögerungen und höhere Kosten!

Sprengnetter sieht die geplanten Änderungen in der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung mit Sorge. Der aktuelle Referentenentwurf sieht vor, dass wichtige steuerliche Nachweise bei Immobilien – wie die Aufteilung von Kaufpreisen oder die Bestimmung der Restnutzungsdauer – künftig nur noch von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erstellt werden dürfen.

Das Problem: Qualifizierte Sachverständige mit ISO-Zertifizierung, die bislang gleichberechtigt tätig waren, würden komplett ausgeschlossen – obwohl ihre fachliche Qualifikation gleichwertig ist.

Widerspruch zur bisherigen Gesetzgebung

„Diese Regelung steht im Widerspruch zur bisherigen Gesetzgebung", erklärt Jan Sprengnetter, Geschäftsführer der Sprengnetter Gruppe und Vorstand von bulwiengesa. „Erst 2021 hat der Gesetzgeber im Bewertungsgesetz bewusst beide Sachverständigen-Gruppen gleichgestellt. Jetzt soll diese Öffnung bei der Einkommensteuer wieder rückgängig gemacht werden, wodurch qualifizierten Sachverständigen ohne sachlichen Grund der Zugang zu einem wichtigen Tätigkeitsbereich versperrt würde."

Praktische Folgen für Immobilieneigentümer

Die geplante Änderung hätte konkrete negative Auswirkungen:
Längere Wartezeiten: Weniger verfügbare Sachverständige bedeuten monatelange Verzögerungen
Höhere Kosten: Die künstliche Verknappung treibt die Gutachterpreise nach oben
Investitionshemmnis: Immobilientransaktionen werden unkalkulierbarer und teurer

Unsere Forderung

Sprengnetter fordert die Bundesregierung auf, den Entwurf zu überarbeiten und auch ISO-zertifizierte Sachverständige weiterhin zuzulassen – so wie es im Bewertungsgesetz bereits der Fall ist.

zu unserer ausführlichen Stellungnahme: https://immo.ly/x5a
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