📢 Klarstellung: Weiterbildungspflicht für Makler – was gilt jetzt?
In den vergangenen Tagen gab es viele Schlagzeilen zur geplanten Abschaffung der Weiterbildungspflicht. Zeit fĂĽr eine sachliche Einordnung:
Der aktuelle Stand:
→ Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf zur Abschaffung beschlossen
→ Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen
→ Die Weiterbildungspflicht (§ 34c Abs. 2a GewO) gilt aktuell noch – bis zur finalen Entscheidung
→ Der Ausgang des parlamentarischen Verfahrens ist offen
Mehrere Branchenverbände setzen sich mit Nachdruck für den Erhalt der Pflicht ein. Auch einige Abgeordnete haben bereits Unterstützung signalisiert. Bis zur finalen Entscheidung kann noch viel passieren.
Unser Versprechen an Sie: Wir beobachten die Entwicklungen genau und halten Sie auf dem Laufenden. Was sich nicht ändert: Unser Fokus auf praxisnahe Expertise, die Ihnen einen echten Wettbewerbsvorteil verschafft.
Denn am Ende zählt nicht die Pflicht – sondern Ihr Erfolg am Markt.
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