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Matthias Sykosch – CEO @ IMMOBILIENMESSE
Balkone und Terrassen zählen immer mit 50 % zur Wohnfläche. Wirklich?

Diesen Irrtum findet man bei Wohnflächenberechnungen leider immer wieder. Dabei ist die Wohnflächenverordnung ziemlich eindeutig: In der Regel werden Balkone, Loggien und Terrassen zu 25 % angerechnet und nicht zu 50 %!

In der aktuellen Ausgabe der AIZ – Das Immobilienmagazin ist nun der vierte Teil meiner Artikelreihe rund um das Thema Wohnfläche erschienen.

Diesmal beschäftige ich mich mit dem Mythos der 50-Prozent-Anrechnung von Balkonen und Terrassen.

Warum hält sich dieser Irrtum so hartnäckig? Wann darf eine Terrasse tatsächlich mit mehr als 25 % angerechnet werden? Reichen dafür bereits eine Steckdose, ein schöner Bodenbelag und eine Beleuchtung? Und was hat eigentlich ein Dachgarten mit der Wohnfläche zu tun?

Diesen Fragen gehe ich in meinem aktuellen Beitrag nach. Dabei schauen wir uns auch an, was der Bundesgerichtshof zur pauschalen Anrechnung der hälftigen Balkonfläche sagt.

Herzlichen Dank erneut an Stephen Paul, für die Idee zu dieser Artikelreihe und die Möglichkeit, mein Wissen zu teilen.

Auch in den kommenden Ausgaben der AIZ wird die Reihe mit weiteren interessanten Themen zur Wohnfläche fortgesetzt. Ich freue mich darauf!

#Wohnfläche #Wohnflächenberechnung #Immobilien #IVD #WohnflächenAkademie
Beitrag der Wohnflächen-Akademie - Der 50-Prozent-Mythos bei Balkonen und Terrassen.pdf • 5 Seiten
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