In der aktuellen Ausgabe der AIZ – Das Immobilienmagazin (IVD) ist mein nächster Fachartikel rund um das Thema Wohnfläche erschienen.
Diesmal geht es um eine Frage, die in der Praxis häufiger relevant ist als viele denken: Was hat eigentlich die Treppe mit der Wohnfläche zu tun?
Gerade bei nachträglich ausgebauten Dachgeschossen findet man häufig Raumspartreppen, sogenannte Sambatreppen, als platzsparende Lösung. Viele gehen dann automatisch davon aus, dass die Fläche im Dachgeschoss selbstverständlich zur Wohnfläche zählt. Es ist ja schließlich eine Treppe, weil es ja „Treppe“ im Wort führt.
Aber stimmt das denn?
Ob eine Fläche zur Wohnfläche zählt, hängt nicht nur vom Ausbauzustand ab — sondern unter anderem auch davon, ob die baurechtlichen Anforderungen an eine notwendige Treppe erfüllt werden.
Im Beitrag zeige ich anhand eines Praxisfalls,
- wann ausgebaute Dachgeschosse problematisch werden,
- warum „Hühnerleitern“ baurechtlich kritisch sind,
- und weshalb Wohnfläche und Genehmigungsfähigkeit untrennbar zusammengehören.
Vielen Dank an Stephen Paul, für die Idee zu dieser Artikelreihe und dafür, dass ich die Beiträge schreiben darf.
Die Reihe rund um das Thema Wohnfläche wird in den kommenden Ausgaben der AIZ fortgesetzt.
Für alle die regelmäßig mit Immobilien zu tun haben, lohnt sich ein Blick in die AIZ – und besonders in dieses Thema, denn: Mehr als die Hälfte aller Wohnflächen ist falsch berechnet.
P.S.: Sehen wir uns eigentlich auf dem DIT in Erfurt?