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Matthias Sykosch – CEO @ IMMOBILIENMESSE
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#Gutzuwissen #RechtEinfach
Wer übernimmt eigentlich die Erstellung der #Jahresabrechnung – der alte oder der neue Verwalter? 🤔
Das betrifft jede Eigentümergemeinschaft, bei einem Wechsel der Hausverwaltung. Der #BGH klare Regeln aufgestellt.

🔍 Was war der Sachverhalt?
In einer #WEG wechselte die Verwalterin zum Jahresende: Der Vertrag lief bis zum 31.12.2022, die neue Verwalterin übernahm das Amt ab 01.01.2023. Die Gemeinschaft forderte von der bisherigen Verwalterin die Erstellung der Hausgeldabrechnung für 2022 – diese lehnte ab, da sie zum Zeitpunkt der Abrechnungspflicht nicht mehr im Amt war.

📜 Entscheidung des BGH
Die Pflicht zur Erstellung der Jahresabrechnung entsteht erst am 1.1. des Folgejahres. Damit ist für das Jahr 2022 nicht die alte Verwalterin zuständig, sondern jene, die am 01.01.2023 als Verwalterin fungiert – also die neue Verwalterin.

Zur Begründung:
➡️ Durch die WEG‑Reform 2020 wurde die Verantwortung für das gemeinschaftliche Eigentum ausdrücklich auf die GdWE übertragen; der Verwalter wirkt nur als Organ der Gemeinschaft.
➡️ Die Pflicht zur Abrechnung entsteht erst nach nach Ablauf des Kalenderjahres – also ab dem 1. Januar.
➡️ Mit dem Ausscheiden des Verwalters endet seine Organstellung; eine “nachwirkende Organpflicht” besteht grundsätzlich nicht.
➡️ Eine Ausnahme: Im Verwaltervertrag kann ausdrücklich geregelt sein, dass der ausscheidende Verwalter dennoch die Abrechnung erstellt.

✅ Bedeutung & Empfehlungen
Für Eigentümergemeinschaften:
👉 Klare Ansprechpartner: Im Fall eines Wechsels wissen Sie nun, auf wen Sie sich bei fehlender Abrechnung konzentrieren sollten – den aktuellen Verwalter.
👉 Verträge prüfen: Stellen Sie sicher, dass der Verwaltervertrag Regelungen enthält, falls der Alte die Abrechnung übernehmen soll.
👉 Übergabe: Eine saubere Übergabe der Unterlagen von Alt‑ zu Neumandat ist entscheidend.

Für Verwalter und Hausverwaltungen:
👉 Verantwortlichkeit: Wer am 1.1. tätig ist, trägt die Erstellungspflicht.
👉 Verwalterverträge: Sollten transparent regeln, wer genau für den Jahrgang zuständig ist – auch bei Amtsende.

Für Juristen und Fachleute:
▶️ Die Entscheidung zeigt, wie konsequent die Rechtsprechung die WEG‑Reform 2020 umsetzt: Nicht mehr der „einzelne Verwalter“ ist primär verantwortlich, sondern die Gemeinschaft – der Verwalter fungiert als Organ.
▶️ Vertragsklauseln sollten geprüft oder ergänzt werden: Wenn eine anderslautende Verpflichtung gewünscht ist, muss sie ausdrücklich vereinbart werden.

🧾 Fazit
Das Urteil bringt dringend notwendige Klarheit: Wenn zum Jahresende ein Verwalter wechselt, liegt die Pflicht zur Erstellung der Hausgeldabrechnung nicht beim bisherigen Verwalter – sondern beimjenigen, der am 1. Januar als Verwalter im Amt ist. Der bisherige Verwalter bleibt lediglich zur Rechenschaft über seine Amtszeit verpflichtet. Der neue Verwalter muss also – falls nichts anderes vertraglich geregelt wurde – die Abrechnung übernehmen.

Aktenzeichen: V ZR 206/24
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#Gutzuwissen #RechtEinfach
Wer trägt die Kosten für anfängliche #Mängel im Gemeinschaftseigentum? Diese wichtige Frage hat der #Bundesgerichtshof nun (wieder) eindeutig beantwortet…

🔸 Kurzfassung des Urteils
▶️ Sachverhalt: In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) in München waren von Beginn an Bauschäden an den Fenstern vorhanden. Die Gemeinschaftsordnung aus 2004 legte fest: Jeder Eigentümer trägt die Kosten für Fenster (Fensterstöcke, Rahmen, Scheiben) – obwohl diese zum Gemeinschaftseigentum gehören. 2021 beschloss die Gemeinschaft, diese Mängel zu beheben, und erhob eine Sonderumlage in Höhe von 875.000 € nach Miteigentumsanteilen – gegen den Willen einer betroffenen Eigentümerin. Diese hielt die Umlage für rechtswidrig. Die Sache ging letztlich zum BGH.
▶️ Entscheidung: Der BGH wies die Revision zurück: Die Klausel in der Gemeinschaftsordnung gilt auch für anfängliche Baumängel. „Instandsetzung“ muss weit ausgelegt werden – sie umfasst auch solche Mängel, die bereits beim Bau bestanden. Damit war die Umlage nach Miteigentumsanteilen zulässig.

🔸 Urteilsauszug:
1️⃣ Der klare Wortlaut der Gemeinschaftsordnung umfasst Instandsetzungen auch bei anfänglichen Mängeln.
2️⃣ Sinn und Zweck der Regelung ist eine effiziente und klare Kostenzuordnung – eine Prüfung, ob ein Mangel ursprünglich oder später entstand, ist nämlich schwierig.
3️⃣ Praktikabilität führt zu einer breiten Auslegung – viele Mängel zeigen sich erst später.
4️⃣ Selbst wenn Mängel nicht beeinflusst werden können – Nutzung kann sie verstärken. Eine klare Kostenzuordnung schafft Rechtssicherheit

🔸 Bedeutung – für wen ist das Urteil relevant? Was gilt es zu wissen?
👉 Eigentümer & Käufer: Achtet beim Kauf unbedingt auf die Gemeinschaftsordnung: Kostenklassen wie „Fenster“ können auch für anfängliche Mängel greifen.
👉 Verwalter: Achtet bei Umlagen streng auf die Formulierung der Gemeinschaftsordnung – Umlagen nach Miteigentumsanteilen sind zulässig, wenn eine entsprechende Regelung existiert.
👉 Jurist*innen: Das Urteil klärt, dass Instandsetzungsklauseln weit zu verstehen sind und auch anfängliche Mängel einschließen.
👉 Bauträger: Selbst Bau- bzw. Konstruktionsmängel, die von Beginn an bestehen, können später auf Eigentümer umgelegt werden – sofern die Regelung dies erlaubt.

Mehr dazu wie immer in der Lernfabrik

🔸 Aktenzeichen: BGH, Urteil vom 23. Mai 2025, Az. V ZR 36/24
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📢 Klarstellung: Weiterbildungspflicht für Makler – was gilt jetzt?

In den vergangenen Tagen gab es viele Schlagzeilen zur geplanten Abschaffung der Weiterbildungspflicht. Zeit für eine sachliche Einordnung:

Der aktuelle Stand:
→ Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf zur Abschaffung beschlossen
→ Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen
→ Die Weiterbildungspflicht (§ 34c Abs. 2a GewO) gilt aktuell noch – bis zur finalen Entscheidung
→ Der Ausgang des parlamentarischen Verfahrens ist offen

Mehrere Branchenverbände setzen sich mit Nachdruck für den Erhalt der Pflicht ein. Auch einige Abgeordnete haben bereits Unterstützung signalisiert. Bis zur finalen Entscheidung kann noch viel passieren.

Unser Versprechen an Sie: Wir beobachten die Entwicklungen genau und halten Sie auf dem Laufenden. Was sich nicht ändert: Unser Fokus auf praxisnahe Expertise, die Ihnen einen echten Wettbewerbsvorteil verschafft.

Denn am Ende zählt nicht die Pflicht – sondern Ihr Erfolg am Markt.

#Immobilien #Weiterbildung #Makler #Sprengnetter #Expertise
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35. Pantaenius Immobilientagung - Wir sind dabei! 🚀

Zur 35. Pantaenius Immobilientagung sind wir erneut als Aussteller in Hamburg vertreten. Wir freuen uns darauf, viele neue Gesichter kennenzulernen und uns mit euch über unsere WEG-Lösungen auszutauschen. 🏠

Besucht unseren Stand und kommt gerne mit Sandra Mummert oder Michael Butz ins Gespräch. 🤝

Wir freuen uns auf spannende Begegnungen und inspirierende Gespräche! 🤗

#Immobilientagung #Hamburg #Networking #Innovation #Pantaenius #Aussteller #bfw
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Jetzt kommt der Ball ins Rollen! ⚽

Das Verwalterforum Berlin-Brandenburg des VDIV Berlin Brandenburg e.V. öffnet seine Tore – dieses Mal im legendären Stadion An der Alten Försterei. Und wir alle wissen: wenn die Branche in Bewegung kommt, ist Berlin der richtige Ort.

Während auf dem Rasen sonst Taktik und Teamgeist zählen, dreht sich hier alles um die Zukunft der Immobilienverwaltung: Wo #Innovation, #KI und #Effizienz zusammenspielen – für Verwaltung, die einfach läuft.

Und Vanessa Böckstiegel , Paula Moeller & Daniel Hortmanns von easimo GmbH sind mittendrin – mit Ideen, die bewegen, und Lösungen, die Verwaltern echte #Entlastung bringen. Denn Zukunft entsteht dort, wo Digitalisierung kein Schlagwort bleibt, sondern echte Wirkung zeigt.

Lust auf ein Gespräch mit uns? 👉 https://immo.ly/elk

Wir freuen uns auf den Austausch mit euch und auf einen Tag voller Impulse und wertvoller Gespräche!

Ebenso vielen Dank an den Dachverband Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV Deutschland).

#allinone #cloud #erp #crm #proptech #zukunftgestalten
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WEG-Hausverwaltung in der Region Heilbronn mit 1.800 Wohnungen zu verkaufen

In der Region Heilbronn wird ein Hausverwaltungs-Unternehmen mit einem Verwaltungsbestand von ca. 1.800 Wohnungen verkauft. Das Unternehmen besteht seit über 35 Jahren und betreut ausschließlich Wohnungseigentümergemeinschaften nach dem WEG-Gesetz (WEG-Verwaltung).

Aktuell ist die Immobilienverwaltungsfirma für ca. 1.800 Wohnungen in ca. 140 Wohnungseigentümergemeinschaften tätig. Zahlreiche der betreuten Objekte befinden sich in der Region Heilbronn.

Der Jahresumsatz des Unternehmens beläuft sich im Jahr 2025 auf voraussichtlich 410.000 Euro. Der Geschäftsführer erhält eine jährliche Vergütung von 84.000 Euro und fährt einen Firmenwagen. Die Firma erzielt einen bereinigten Ertrag vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen in Höhe von ca. 86.000 Euro.

Erfahren Sie mehr: https://immo.ly/nso
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Wenn der Tag in die Dämmerung übergeht und der Himmel grau wird, entstehen oft Momente der Ruhe. 🌥️
Dieses stimmungsvolle Bild unserer Sachverständigen fängt genau so einen Moment ein: Zwei Enten, die sich irgendwo auf den Dächern Frankfurts niedergelassen haben, um die Dämmerung zu genießen. 🌆
Was für ein beruhigender Anblick! 😌
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