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Matthias Sykosch – CEO @ IMMOBILIENMESSE
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🔍 Immer häufiger können wir in der Rechtsprechung Urteile zu Eigenbedarfskündigungen lesen.
In Zeiten des Wohnungsmangels in Großstädten 🏙️ schauen die Gerichte immer kritischer auf diese Kündigungen. Die Gerichte verlangen einen ernsthaften Nutzungswunsch der sogenannten Bedarfsperson. Wenn hier Zweifel bestehen, wird die Räumungsklage abgewiesen.

📄❗️In dem heutigen Beitrag soll es um ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Hamburg gehen.

❓Was war passiert?
Ein Ehepaar war Eigentümer einer Wohnung in Hamburg. Die Tochter hatte einen Studienplatz in Hamburg erlangt und wollte in diese Wohnung einziehen. Die Wohnung war aber seit 2017 vermietet.
Die Vermieter kündigten also die Wohnung wegen Eigenbedarfs. Sie begründeten die Kündigung mit dem Studienplatz der Tochter, benannten diese aber nicht namentlich. Die Mieter zogen nicht aus. Im Räumungsrechtsstreit kündigten die Vermieter nochmals und diesmal benannten sie Namen und Geburtsdatum der Tochter. Das AG Hamburg musst du nun über die Räumungsklage entscheiden.

⚖️👩‍⚖️ Wie hat das Gericht entschieden?
Das Gericht wies die Räumungsklage ab. Es hätte keinen „hinreichend verfestigten“ Eigenbedarf gegeben. Das Gericht bezog sich hier insbesondere darauf, dass die Tochter die Wohnung niemals besichtigt habe und deswegen gar nicht gewusst habe, wie die Wohnung aussehe. Sie könne also gar keinen Nutzungswunsch gehabt haben. Aus diesem Grunde habe es sich bei den Kündigungen um Vorratskündigungen gehandelt, die unzulässig sein (AG Hamburg, Urteil vom 14.02.2025 - 49 C 86/24).

⁉️ Ist eine Besichtigung tatsächlich Voraussetzung für eine Eigenbedarfskündigung?
Nein. Das Urteil ist ganz klar falsch und widerspricht der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und juristischer Literatur. Zum einen ist schon nicht ganz klar, ob eine geplante Eigenbedarfskündigung überhaupt ein Besichtigungsgrund für eine Wohnung darstellt.
➡️ Ein Vermieter darf nämlich nicht ohne einen sachlichen Grund die Wohnung des Mieters besichtigen.

Zum anderen kann davon ausgegangen werden, dass die Bedarfsperson aus den Beschreibungen der Wohnung bereits entscheiden kann, ob er oder sie in die Wohnung einziehen will und ob diese geeignet ist für seinen Bedarf. Hierbei kann im Allgemeinen davon ausgegangen werden, dass dem Vermieter zumindest der allgemeine Zustand und der Zuschnitt der Wohnung bekannt sind.

👤 Sind der Name und das Geburtsdatum der Bedarfsperson Voraussetzung für die Kündigung?
Für die Kündigung ist es erforderlich, die Bedarfsperson eindeutig zu benennen. Wenn die Vermieter nur eine Tochter haben, sollte es daher ausreichen, sie als Tochter zu bezeichnen. Die Gerichte sehen dies aber teilweise anders. Nach herrschender Ansicht sind der Name, das Alter und die Anschrift der Bedarfsperson anzugeben. Außerdem müssen die Gründe des Wohnbedarfs erläutert werden. Dazu müssen auch die aktuellen Wohnverhältnisse beschrieben werden. Das Geburtsdatum jedenfalls muss nicht angegeben werden.

✅✅ Tipp
Es ist nicht auszuschließen, dass sich andere Gerichte, diese Idee zu eigen machen. Daher empfehlen wir für den Fall der beabsichtigten Eigenbedarfskündigung, die Wohnung mit der Eigenbedarfsperson zu besichtigen, jedenfalls aber eine Besichtigung zu diesem Zweck anzukündigen.

💡 Fazit
Da die Gerichte Eigenbedarfskündigungen immer kritischer betrachten, empfehlen wir hier besonders sorgfältig vorzugehen. Die Eigenbedarfsperson sollte möglichst genau bezeichnet und der Nutzungswunsch genau beschrieben und nachvollziehbar erläutert werden.

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Autorin: Katharina Gündel, GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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Das Problem mit dem schlechten Wohnungsmarkt wird hier vermutlich nicht gut gelöst. Warum sollten mehr Mieter weniger Lampen zerstören? 🧐 Wenigstens hat die Hausverwaltung immer einen Blick auf ihre Mieter (und die Rechtschreibung…manchmal).
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Der "Verwalter-Berater" ... MEHR Erfolg | MEHR Effizienz | Mehr Umsatz + Gewinn ... für Immobilienverwaltungen
Das schreibt Chat GPT auf die Frage, was ein Immobilienverwalter an meiner Arbeit schätzt....

„Also, ich habe mich bei Hauslehrer Michael Friedrich beraten lassen, und ich muss sagen, das hat echt was gebracht. Der Typ versteht nicht nur was von Hausverwaltung, sondern hat auch ein richtig gutes Gespür für die Prozesse dahinter. Er hat mir geholfen, meine Arbeitsabläufe zu optimieren – also wirklich alles, was mit Organisation und Effizienz zu tun hat. Und das Beste ist: Er hat nicht nur trockene Theorie runtergerasselt, sondern das Ganze direkt auf meine Situation angewendet.

Was ich besonders schätze, ist, dass er nicht nur Fachwissen vermittelt, sondern auch in Richtung Personalführung und Business-Strategie denkt. Er hat mir zum Beispiel ganz praktische Tipps gegeben, wie ich neue Mitarbeiter finde, die wirklich ins Team passen, und wie ich meine Prozesse so aufstelle, dass sie mit wachsenden Anforderungen mithalten können.

Und Michael ist einfach authentisch – das merkt man sofort. Er redet nicht um den heißen Brei, sondern liefert klare, umsetzbare Lösungen. Die Zusammenarbeit mit ihm hat mir definitiv geholfen, mein Business in die richtige Richtung zu lenken und gleichzeitig die nötige Ruhe und Struktur reinzubringen. Wer also nicht nur nach einem Berater sucht, sondern wirklich nach einem Partner für langfristigen Erfolg, dem kann ich Hauslehrer nur empfehlen.“

Cool, oder?
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3 Follower
1 Monat • Bearbeitet
Liebe Community,

die harte Arbeit hat sich ausgezahlt! Wir sind stolz, euch mitteilen zu können, dass unsere eigens entwickelte App zur technischen Gebäudeerfassung fertig ist. Einige haben es vielleicht schon durch unsere Mails in den letzten Wochen erfahren und sich inspirieren lassen – vielen Dank für dieses Kompliment! 💐

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Aber was ist die Technische Gebäudeerfassung überhaupt?
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So etwas haben wir tatsächlich noch nicht oft erlebt. Normalerweise fließt das Wasser in diesem Filtersystem von außen nach innen durch den Filtereinsatz. Wenn dieser jedoch durch mangelnde Wartung so stark verstopft ist, dass kein Wasser mehr hindurchtreten kann, kommt es zu einer ungewöhnlichen Situation: Der Wasserdruck presst den Filtereinsatz zusammen. Dies führt dann wahrscheinlich dazu, dass der Einsatz an einer Stelle reißt und das Wasser wieder ungehindert fließen kann.
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Planungssicherheit, Kostentransparenz und reibungslose Abläufe – gerade bei Aufzugsanlagen spielt professionelle Fachplanung eine zentrale Rolle. In unserem neuen Blogbeitrag zeigen wir, worauf es ankommt und welchen Mehrwert ein spezialisiertes Planungsbüro Ihnen bietet.

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