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Matthias Sykosch – CEO @ IMMOBILIENMESSE
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Ein Eigentümer wollte einen WEG-Beschluss anfechten. Doch beim Gerichtskostenvorschuss lief etwas schief – die Zahlung ging erst nach fünf Wochen ein, statt wie vom BGH vorgegeben nach zwei.

Reicht dann der Versuch, den Beschluss für nichtig erklären zu lassen, um doch noch durchzukommen?

Für Verwalter und Eigentümer ist das brisant: Wer die Fristen bei einer Anfechtungsklage nicht im Griff hat, riskiert, dass die gesamte Klage scheitert – unabhängig davon, worum es beim Beschluss inhaltlich ging.

Wie das Gericht in diesem Fall entschieden hat und warum selbst die Weiterleitung an die Rechtsschutzversicherung nicht vor bösen Überraschungen schützt, zeigen wir im aktuellen VerwalterTalk.

👉 𝗩𝗲𝗿𝘄𝗮𝗹𝘁𝗲𝗿𝗧𝗮𝗹𝗸 – 𝗷𝗲𝘁𝘇𝘁 𝗮𝗻𝘀𝗲𝗵𝗲𝗻 auf www.lewento.de

#Hausverwaltung #Immobilienrecht #Lewento #Verwaltertalk #WEG #Mietrecht #Vermieter #Anfechtungsklage
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Die Zukunft der Immobilienverwaltung entsteht nicht allein durch Technologie.
Sie entsteht durch Menschen, Ideen und den Austausch miteinander.

Genau deshalb freuen wir uns auf die Aareon NEXT. Dort treffen Innovation, Praxiserfahrung und Branchenwissen aufeinander. Von KI und Automatisierung über konkrete Best Practices bis hin zu wertvollen Gesprächen mit Gleichgesinnten.
In den Slides findest du drei gute Gründe, warum du dabei sein solltest.

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Aareon NEXT – 3 Gründe • 4 Seiten
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BGH räumt mit der Drei-Angebote-Regel auf.

Mit Urteil vom 27. März 2026 (V ZR 7/25) hat der BGH klargestellt: Eine allgemeine „Drei-Angebote-Regel" bei Erhaltungsmaßnahmen am gemeinschaftlichen Eigentum gibt es nicht. 🙅

Das beendet eine jahrzehntelange Praxis. Die Eigentümermehrheit darf ihr Ermessen grundsätzlich auch auf Basis eines einzigen Angebots ausüben, vorausgesetzt, die Informationsgrundlage ist hinreichend belastbar. Positive Vorerfahrungen mit einem Handwerker können dafür ausreichen.

Was das bedeutet: Auf eine sorgfältige Vorbereitung kann nicht verzichtet werden. Bei umfangreicheren Sanierungen kann die Einbindung eines Planers oder Sachverständigen dennoch sinnvoll sein. Ein Beschluss kann weiterhin angreifbar sein, wenn das vorliegende Angebot objektiv ungeeignet oder überteuert ist. 💰

Der Maßstab des BGH lautet: Reichen die im Zeitpunkt der Beschlussfassung vorhandenen Informationen aus der Perspektive eines vernünftig und wirtschaftlich denkenden Wohnungseigentümers für eine Entscheidung aus?
Wie handhaben Sie das in der Praxis?

Sind Sanierungsmaßnahmen beschlossen, stellt sich häufig auch die Frage der Finanzierung, insbesondere wenn die Rücklage nicht ausreicht. Unser WEG-Kredit bietet hierfür eine passgenaue Lösung, ohne individuelle Bonitätsprüfung der Eigentümer. 🤝

Sie planen eine Sanierungsmaßnahme? Sprechen Sie uns an oder stellen Sie direkt Ihre Finanzierungsanfrage.

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📧 Kontakt: vertrieb@bfw-bank.de

Kein Rechtsrat. Bitte prüfen Sie Einzelfälle mit rechtlichem Beistand. Kein Beratungsangebot. Konditionen auf Anfrage. Alle Angaben ohne Gewähr.
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