Die WEG saniert energetisch. Fördermittel werden nicht beantragt. Der Verwalter soll haften.
Das AG Hamburg sagt: Ohne ausdrücklichen Beschluss oder Auftrag trifft den Verwalter keine Pflicht zur eigenständigen Antragstellung.
Aber Rechtsanwalt Michael Schmidt macht im Gespräch deutlich: Ganz ohne Verantwortung ist der Verwalter trotzdem nicht. Es gibt eine Grenze, die viele übersehen – und die entscheidet, ob sich der Verwalter im Ernstfall wirklich auf dieses Urteil berufen kann.
Was diese Grenze ist und wie Verwalter sicher auf der richtigen Seite bleiben, erklärt das aktuelle Video.
👉 𝗩𝗲𝗿𝘄𝗮𝗹𝘁𝗲𝗿𝗧𝗮𝗹𝗸 – 𝗷𝗲𝘁𝘇𝘁 𝗮𝗻𝘀𝗲𝗵𝗲𝗻 auf www.lewento.de
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Das AG Hamburg sagt: Ohne ausdrücklichen Beschluss oder Auftrag trifft den Verwalter keine Pflicht zur eigenständigen Antragstellung.
Aber Rechtsanwalt Michael Schmidt macht im Gespräch deutlich: Ganz ohne Verantwortung ist der Verwalter trotzdem nicht. Es gibt eine Grenze, die viele übersehen – und die entscheidet, ob sich der Verwalter im Ernstfall wirklich auf dieses Urteil berufen kann.
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