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Matthias Sykosch – CEO @ IMMOBILIENMESSE
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Unternehmensberatung für Hausverwalter: Digitalisierung I Prozessoptimierung I KI I Automatisierung I Change Management I unabhängig und praxisnah von der Strategie bis zur Umsetzung I Sayao GmbH
Das Herz der Softwarelandschaft – ERP, CRM und DMS
Drei Systeme (oder drei Funktionen in einem System), ERP (Enterprise Ressource Planning), CRM (Customer Relationship Management) und DMS (Datenmanagementsystem) bilden das Grundgerüst einer zeitgemäßen Softwarelandschaft in der Immobilienverwaltung. Insbesondere zwischen diesen dreien ist ein bidirektionale Datenaustausch mit möglichst großer Tiefe essenziell. Nur wenn Stamm-, Vorgangs- und Dokumentendaten konsistent miteinander verknüpft sind und zwischen den Systemen ausgetauscht werden, lassen sich Abläufe durchgängig bearbeiten, ohne Informationen mehrfach zu erfassen oder zwischen Systemen manuell abzugleichen.

Mehr dazu in meinem Buch „Digitalisierung in der Immobilienverwaltung“ im Haufe Verlag.
***** 5 Sterne-Bewertungen auf Amazon für das Buch „Digitalisierung in der Immobilienverwaltung“: „Ein sehr nützlicher Leitfaden, sehr zu empfehlen, mit vielen nützlichen Tipps und Erläuterungen rund um die Digitalisierung in der Immobilienverwaltung. Die Autorin kommt aus der Praxis, hat selbst den Prozess durchlebt und kann daher die Probleme, vielleicht auch die Ängste vor Veränderungen bestens verstehen. Das Buch ist praxisorientiert und zeigt innovative Wege, die Thematik auf verständliche Weise runter zu brechen.“

Angela Hartmann
Geschäftsführerin der Sayao GmbH
hartmann@sayao.de

#digitalisierung #unternehmensberatung #hausverwalter #Kuenstlicheintelligenz #haufe
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In der Region Berlin wird eine etablierte Hausverwaltung mit ca. 950 Wohn- und Geschäftseinheiten verkauft.

Der Verwaltungsbestand besteht aus

• ca. 800 Einheiten in 42 Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG-Verwaltung)
• ca. 150 Einheiten in 13 Miethäusern und in der SEV-Verwaltung
• ca. 91 Stellplätzen

Erfahren Sie mehr auf unserer Webseite: https://immo.ly/nl4

Das Unternehmen verwaltet ein berlinweites Immobilienportfolio, bei dem auf eine schnelle und effiziente Erreichbarkeit aller Objekte großen Wert gelegt wurde. Die Bestandsstruktur ist bewusst feingliedrig aufgebaut und fokussiert sich auf klassische Größenordnungen: Die WEG-Objekte umfassen im Durchschnitt ca. 19 Wohneinheiten, während die Mietverwaltungsobjekte eine durchschnittliche Größe von ca. 10 Wohneinheiten aufweisen.

Neben der Immobilienverwaltung kümmert sich das Unternehmen auch um die Vermietung von Wohnungen.

Der voraussichtliche Jahresumsatz 2026 wird sich auf ca. 440.000 Euro netto belaufen. Der Inhaber entnimmt sich derzeit ein Geschäftsführergehalt in Höhe von 84.000 Euro jährlich. Zudem erzielt die Firma einen voraussichtlichen Ertrag vor Steuern und Abschreibungen in Höhe von ca. 75.000 Euro. Diese Zahlen lassen sich leicht steigern, da das Team derzeit nicht voll ausgelastet ist. So können zusätzliche Verwaltungsbestände übernommen werden.

#wegverwaltung #mietverwaltung #immobilienverwaltung #WEG #berlin#regionberlin #verkauf #nachfolge #piwikarlsruhe
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Nachfolge-Beratung für Hausverwalter - so gelingt Ihr Unternehmensverkauf!
NEIN! NEIN! NEIN!

An alle Inhaber von Hausverwaltungsfirmen:

Bitte lassen Sie sich nicht verunsichern.

Heute haben sich gleich zwei Verkäufer bei mir gemeldet:

"Herr Schmeh, in einem Podcast wurde gesagt, dass es bei dem Verkauf einer Hausverwaltungsfirma üblich sei, den Kaufpreis über mehrere Jahre verteilt zu zahlen. Stimmt das?"

Meine klare Antwort:

Bei den meisten gut aufgestellten Hausverwaltungsfirmen erfolgt die Kaufpreiszahlung als Einmalzahlung zum Übergabezeitpunkt.

Und genau das empfehle ich Verkäufern grundsätzlich auch.

Warum?

Weil der Verkäufer damit unmittelbar Klarheit und Sicherheit hat. Der Kaufpreis ist bezahlt, die Transaktion abgeschlossen und beide Seiten können sich auf ihre jeweiligen Aufgaben konzentrieren. Zudem hat der Verkäufer üblicherweise keine Mitwirkungsmöglichkeiten mehr an einem zukünftigen Geschäftserfolg.

Es gibt allerdings Ausnahmen.

Zum Beispiel:
▪ wenn erhebliche Unsicherheiten über den künftigen Kundenbestand bestehen

▪ wenn die Hausverwaltung in den vergangenen Jahren Probleme hatte und deshalb mit spürbaren Kundenverlusten gerechnet werden muss

▪ wenn sogenannte Change-of-Control-Klauseln in Verwalterverträgen oder Bestellungsbeschlüssen vorhanden sind

▪ oder wenn Käufer und Verkäufer bewusst ein Modell mit erfolgsabhängigen Kaufpreisbestandteilen vereinbaren

Diese Fälle sind jedoch die Ausnahme und nicht die Regel.
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