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Matthias Sykosch – CEO @ IMMOBILIENMESSE
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Digitalisierung besteht aus deutlich mehr als der Entscheidung für die richtige Software.
Die Boston Consulting Group (BCG) hat sechs Erfolgsfaktoren identifiziert:

1. Strategie
Märkte, Kunden, Mitarbeitende, Organisation und Technik müssen gemeinsam betrachtet werden.
2. Commitment der Geschäftsführung
Veränderungen brauchen Rückhalt und Entscheidungen der Geschäftsführung ebenso wie zeitliche und finanzielle Ressourcen.
3. Mitarbeiter
Mitarbeitende müssen eingebunden, qualifiziert und bei diesen Veränderungen begleitet werden.
4. Organisation und Prozesse
Digitalisierung kann Prozesse unterstützen und automatisieren. Voraussetzung ist, dass Abläufe, Zuständigkeiten und Schnittstellen zuvor definiert sind.
5. Kennzahlen
Kennzahlen machen sichtbar, ob Veränderungen tatsächlich eine Verbesserung bringen.
6. Technologie folgt den Geschäftsprozessen
Welche Systeme benötigt werden, ergibt sich aus den Anforderungen des Unternehmens und seiner Prozesse.

Zwei Punkte begegnen mir besonders häufig:
- Eine Strategie, die Märkte, Kunden, Organisation und Technik für einen kurz- und mittelfristigen Zeitraum zusammenführt, existiert häufig nicht.
- Mit Kennzahlen arbeiten nach meiner Erfahrung die wenigsten.

Mehr dazu auch in meinem Buch im Haufe Verlag „Digitalisierung in der Immobilienverwaltung“

Angela Hartmann
Geschäftsführerin der Sayao GmbH
hartmann@sayao.de

#unternehmensberatung #digitalisierung #kuenstlicheintelligenz #hausverwaltung #immobilienverwaltung
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Die Kündigung ist raus. Vier Tage später geht die Zahlung ein. War die Kündigung zu diesem Zeitpunkt bereits zugegangen – oder hat die Mieterin noch rechtzeitig geheilt?

Genau diese Frage entscheidet über Räumung oder Verbleib in der Wohnung.

Das LG Hamburg (Urteil vom 30.09.2025) gibt eine klare Antwort auf die Beweislastfrage: Die Mieterin trägt das Beweisrisiko dafür, dass sie vor Zugang der Kündigung gezahlt hat. Kann sie das nicht nachweisen, gilt die Kündigung als wirksam. Im vorliegenden Fall war das Ergebnis: Räumungsurteil.

Besonderheit des Falls: Die Mieterin hatte bereits 2023 eine Kündigung durch Zahlung geheilt. Die erneute Kündigung 2024 war damit eine sogenannte Wiederholungskündigung – mit strengeren Voraussetzungen für eine erneute Heilung.

Für Vermieter und Verwalter: Beweissicherung bei Kündigung und Zugang lohnt sich – gerade wenn kurz danach eine Zahlung eingeht.

👉 Jetzt ansehen: www.lewento.de

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